02. Mai 2018
Turboputzen in der Gebäudereinigung: Sauberkeit braucht ihre Zeit.
Turboputzen ist gerade ein Thema in der Reinigungsbranche. Besonders im Zuge öffentlicher Ausschreibungen kommt eine Verkürzung der Arbeitszeit bei gleichbleibender Fläche häufiger vor. Realistische Leistungszahlen, also wie viele Quadratmeter in welcher Zeit gereinigt werden sollen, beschäftigen die Branche schon länger. Ein seriöses Angebot sollte mit realistischen Zahlen kalkuliert sein. Neben dem Stunden-Verrechnungssatz sind Leistungszahlen ein bedeutender Faktor bei der Preisgestaltung.
Branche benötigt seriöse Leistungswerte
Auf der einen Seite steigen die Mindestlöhne. Auf der anderen Seite sind Putzportale immer mehr im Kommen. Anbieter in dieser Branche, die Wert auf Qualität legen und sich an geltende Tarifverträge halten, erhalten immer öfter nicht den Zuschlag bei Ausschreibungen. Die Mitbewerber und hier vor allem Putzplattformen unterbieten oft deutlich ehrlich kalkulierte Angebote.
Die Entscheidung seitens Kunden fällt schwer, oft fehlt die Erfahrung und Kenntnis, ob es sich um ein seriöses Reinigungsunternehmen handelt oder um ein überzogenes Dumping-Angebot.
Orientierung gibt hier das Merkblatt der RAL Gütegemeinschaft
Das Verzeichnis mit realistischen Flächenleistungszahlen beinhaltet Richtwerte für die Reinigung von Krankenhäusern, Schulen, Verwaltungsgebäuden etc. und soll sowohl auf Kundenseite als auch auf Dienstleisterseite gleichermaßen Orientierung bei der Kalkulation geben.
Diese Werte erheben natürlich keinerlei Anspruch auf Verbindlichkeit. Als erster Schritt sollte nämlich eine örtliche Begehung erfolgen, bevor genaue Leistungszahlen für das Objekt bestimmt werden können. Dabei sind folgende Faktoren entscheidend: geschultes Personal, Reinigungsintervalle, Raumgröße und -ausstattung, passenden Reinigungsgeräte, baulicher Zustand und vieles mehr.
Gründliche Sauberkeit braucht einfach Zeit
Die RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e.V. betont: gründliche Sauberkeit braucht einfach ihre Zeit. Davon profitieren Auftraggeber, Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen.
Zurück zur Übersicht »